Den Antrag noch vor dem 30. Juni stellen!
Kurzarbeitergeld ist meist mit derben Einkommensverlusten verbunden. Im Konjunkturpaket der Bundesregierung werden vor allem die Unternehmen bedacht, Kurzarbeiter*innen dagegen kaum.
Deshalb ist es nötig die möglichen Aufstockungen in Anspruch zu nehmen, denn das ist ja auch gut für den eigenen Geldbeutel.
Hartz IV ist normalerweise verpönt und zu Recht auch ziemlich unbeliebt. Aber in den Zeiten von Corona hat es einige Veränderungen gegeben, die einen kurzzeitigen Jobcenterbesuch ohne die allzu große Gefahr von Sanktionen, Schikanen und sogar der Vermögensprüfung überstehen lassen.
Wer durch den Kurzarbeitergeldbezug in finanzielle Probleme gerät, kann über ein Vermögen bis zu 60.000 Euro verfügen und das Jobcenter muss trotzdem zahlen.
Auch Bewerbungsbemühungen mit den üblichen Sanktionen gibt es bei Kurzarbeit nicht, da die Antragsteller*in eigentlich ja eine Arbeit hat. Und ausnahmsweise gibt esauch bei 100 % Kurzarbeit noch das Privileg des Freibetrages von bis zu 330 Euro.
Diese „Sonderreglungen“ gibt es nur auf Grund von Corona, niemand weiß wie lange sie anhalten werden. Wer also vor dem 30. Juni 2020 einen Antrag stellt, kann noch für sechs Monate – das ist der Zeitraum in dem Hart IV bewilligt wird – in den „Genuss“ von stressfreien Leistungen kommen. Eine seltene Gelegenheit.
Zur Verdeutlichung noch ein Rechenbeispiel: Ewa hat einen Job, in dem sie 1200 Euro netto verdient. Der Chef hat sie in Kurzarbeit geschickt und jetzt gibt es nur noch 720 Euro ausgezahlt. Das ist deutlich weniger als der Mindestbedarf nach Hartz IV, der sich aus den Wohnkosten von 502 und dem Regelsatz von zur Zeit 432 Euro zusammensetzt. Da Johanna auch noch den Freibetrag absetzen kann, gibt es knapp über 400 Euro vom Jobcenter.
Die Zeit rennt: Bei Antragstellung im Juni gilt der Antrag für den ganzen Monat als gestellt, auch wenn noch Unterlagen fehlen sollten.
Wer Unterstützung möchte, kann sich an den Bremer Erwerbslosenverband bzw. den Beratungsladen Zores in Walle wenden.
Telefonische Beratung gibt es in folgenden Zeiten:
Montag: 14 bis 16 Uhr 0177 – 615 92 74
Dienstag: 10 bis 13 Uhr 0421 – 699 862 61
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr 0421- 696 08 08
Donnerstag: 15 bis 17 Uhr 0177 – 615 92 74