+++Brandgutachter abgelehnt+++Besonders schwere Brandstiftung laut Gericht nicht haltbar+++Haftbefehle bleiben bestehen+++4. Oktober 16Uhr Knastkundgebung+++
Als Solidarisches Umfeld der drei angeklagten Anarchist*innen im Parkbankprozess melden wir uns endlich mal wieder zu Wort. Trotz der Unterbrechung der Verhandlung mit all seinen willkürlichen Entscheidungen, Einschränkungen von Knastbesuchen und langwierigen Streitereien im Gerichtssaal über den Fortgang des Prozesses gab es doch einige Entwicklungen, die wir euch nicht vorenthalten wollen. Doch sei erstmal vorweg gesagt, dass es den drei Angeklagten nach wie vor gut geht und auch nach 14 Monaten Knast und 8 Monaten Prozess alle Drei den Kopf oben behalten und nicht mit den Repressionsbehörden kooperieren. In den letzten Monaten haben sie sich immer wieder mit Analysen des Knastalltags, Einschätzungen zu Repression, etc. aus dem Gefängnis nach draußen gewandt. Vor dem Knast versammeln sich regelmäßig Menschen, um die Gefangenen zu grüßen und ihnen zu zeigen, dass sie nicht allein sind!
Unter der Anklage Brandanschläge auf eine Hamburger Politikerin und den Wohnungsriesen VONOVIA geplant zu haben läuft seit Anfang 2020 ein Gerichtsverfahren gegen die Drei, welches mittlerweile mehr als 40 Verhandlungstage auf der Uhr hat. Von Anfang an haben wir klar gemacht, dass es für uns keine Rolle spielt, ob die Drei schuldig oder unschuldig sind. In einer Gesellschaft, die auf Ausbeutung, Zerstörung und Unterdrückung von Menschen und Umwelt basiert, während sich gleichzeitig Menschen und Konzerne an der Not anderer bereichern oder ihre Rüstungsgüter in Kriegsgebiete verkaufen, können wir nicht in den Kategorien von Polizei und Justiz denken.
Auf die Sauereien des größten privaten Wohnungseigners in Deutschland VONOVIA wurde bei zahlreichen Aktionen, Angriffen und Veröffentlichungen der vergangenen Jahre hingewiesen. Erst vor einigen Tagen wurde öffentlich, dass VONOVIA bei der Vermietung runtergekommener Wohnungen in einem Frankfurter Szeneviertel nicht nur drastisch die Miete erhöht und somit langjährige Mieter*innen mit der Wohnungslosigkeit bedroht. Der Konzern – welcher nach eigenen Angaben über 450 000 Wohneinheiten in Deutschland besitzt – profitiert auch ordentlich von Subventionen durch die Stadt Frankfurt, indem Mietsubventionen aus alten Verträgen nicht an die Bewohner*innen weitergeben werden. Welche Machtposition börsennotierte Unternehmen wie VONOVIA einnehmen wird mit der Ausbreitung des Corona-Virus und der erwarteten Wirtschaftskrise nochmal offensichtlicher als ohnehin schon: Immer mehr Menschen müssen Angst davor haben ihre Wohnungen zu verlieren, aus ihrem langjährigen Lebensumfeld verdrängt zu werden oder auf der Straße zu landen, weil sie ihren Job verlieren und im Anschluss die Miete nicht mehr zahlen können. Aus Angst vor den Konsequenzen wird sich noch seltener als vorher über den Schimmel in der Wohnung oder die scheiße ausgeführten Reparaturen beklagt. Im Falle von VONOVIA ist das Wohlergehen der Bewohner*innen absolut nachrangig. Was zählt ist Rendite der Aktionäre.
Wie gesagt: Was unsere Gefährt*innen nach Ansicht von Bullerei und Staatsanwaltschaft gemacht oder nicht gemacht haben sollen, ist uns scheißegal! Was wir wissen ist, dass sie für angeblich geplante Aktionen gegen einen Dreckskonzern vor Gericht gezerrt werden. Einen Konzern, dem wir keine Träne nachweinen würden, sollte er sich zusammen mit seinen Aktionären von heute auf morgen in Luft auflösen. KEINE PROFITE MIT DER SCHEIẞ MIETE oder besser noch: DIE HÄUSER DENEN, DIE DRIN WOHNEN!
Im Folgenden wollen wir auf einige Entwicklungen in dem Prozess gegen die drei Hamburger Gefährt*innen eingehen. Wir glauben, dass hier deutlich geworden ist, welcher Personen sich von Seiten der Ermittlungsbehörden bedient wird, wenn es darum geht, vermeintliche Straftaten in politisch brisanten Prozessen mittels Gutachten zu untermauern. Es soll hier nicht darum gehen, den Einsatz eines zwielichtigen Gutachters gegen die Angeklagten zu skandalisieren. Vielmehr soll exemplarisch gezeigt werden, welcher Seilschaften zwischen Ermittlungsbehörden und wohlgesonnenen „neutralen Gutachtern“ sich in politischen Prozessen bedient wird, um zu Ergebnissen zu gelangen, die sich für eine spezifische Anklage möglichst gut nutzen lassen. Vielleicht regt das Beispiel ja dazu an, in vergangenen und kommenden Verfahren genauer hinzuschauen.
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