Berechtigter Einsatz der Schusswaffe …

Es ist nicht so, dass wir von der Justiz wirklich etwas anderes erwartet hätten, in 99% der Fälle von Polizeigewalt kommt es zum Freispruch der Täter in Uniform … trotzdem vergegenwärtigt uns das Beispiel dieser Ermittlungen erneut die schreckliche Banalität dieser systematische Gewalt des Staates.

„Die Ermittlungen im Fall der tödlichen Polizei-Schüsse auf einen 54-jährigen Mann aus Gröpelingen sind abgeschlossen. Gegen einen der beschuldigten Beamten wurde das Verfahren bereits eingestellt.

Im Fall der tödlichen Polizeischüsse auf einen 54-jährigen Mann aus Gröpelingen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen der beiden beschuldigten Polizisten eingestellt. Gegen die Beamtin läge kein Straftatbestand vor, erklärte Frank Passade, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage des WESER-KURIER. Auch zu dem Schützen seien die internen Ermittlungen abgeschlossen und es gebe ein abschließendes Ergebnis. Dazu habe nun allerdings die anwaltliche Vertretung der Angehörigen des getöteten Mannes Gelegenheit, Stellung zu beziehen und eventuell weitere Anträge zu stellen. „Das müssen wir abwarten. Wenn sich da nichts Neues ergibt, schließen wir den Fall ab.“ Erst dann werde das Ergebnis des Berichtes veröffentlicht.

Am 18. Juni war ein 54-Jähriger in Gröpelingen vor seinem Wohnblock von zwei Schüssen aus der Dienstwaffe eines Polizisten getroffen worden und kurz darauf im Krankenhaus gestorben. Der Mann war zuvor mit einem Messer auf einen Polizisten zugelaufen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen zwei der beteiligten vier Polizisten ein. Dabei ging es im Wesentlichen um die Fragen, ob die Polizisten vorschriftsmäßig gehandelt haben und der Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt war.“

Quelle: weser-kurier.de

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