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„Schlichtweg verfassungswidrig“
Wer in Bremen eine Demo anmeldet, wird dem Verfassungsschutz gemeldet. Staatsrechtler Clemens Arzt und Datenschützerin Imke Sommer lehnen das ab.
Wer in Bremen eine Demo anmeldet, muss damit rechnen, dass die eigene Telefonnummer beim Verfassungsschutz landet (taz berichtete). Der Staatsrechtler Clemens Arzt hält diese Praxis für verfassungswidrig. Die Lösung könnte in einem bremischen Versammlungsgesetz liegen.
Vor zehn Tagen war durch eine Antwort des Bremer Senats auf eine Kleine Anfrage der Linken bekannt geworden, dass das Bremer Ordnungsamt regelmäßig personenbezogene Daten von Menschen, die Versammlungen anmelden, an den Verfassungsschutz weitergibt. Die Linksfraktion in der Bürgerschaft hatte daran bereits in der vergangenen Woche Kritik geübt. Der Senat solle die Praxis „überprüfen und beenden“, fordert sie.
Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, geht einen Schritt weiter. Er hält die Bremer Praxis „in vielerlei Hinsicht für rechtswidrig“. Vor allem verstoße sie gegen Artikel 8 des Grundgesetzes: das Recht auf Versammlungsfreiheit.
„Wenn mein Engagement für die Versammlungsfreiheit über mehrere Jahre hinaus gespeichert wird, hat das eine abschreckende Wirkung“, so Arzt. Dieser sogenannte „Chilling Effect“, ein einschüchternder Effekt also, sei in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herausgearbeitet – und auf die Bremer Praxis übertragbar.
Insofern hält Arzt das Vorgehen des Ordnungsamtes, vor allem aber der Polizei und des Verfassungsschutzes, für „schlichtweg verfassungswidrig“. Wer Daten verarbeiten wolle, müsse dies im Gesetz klar regeln. Zwar nennt die Antwort des Senats auf die Anfrage der Linken einige Rechtsgrundlagen, diese sind laut Clemens Arzt aber nicht ausreichend, teilweise sogar durch die Verwaltung schlicht falsch interpretiert.
Die Probleme liegen dabei auch in juristischen Details: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist verfassungsrechtlich und nach dem Gesetz in viele Schritte eingeteilt. Darunter fallen die Erhebung, die Nutzung, die Speicherung und die Weitergabe der Daten. „Und für jeden Schritt brauche ich eine eigenständige Rechtsgrundlage“, so Arzt.
Die Nutzung der Daten könne man aus Paragraf 14 des Versammlungsgesetzes noch ableiten. Von einer Speicherung oder Weitergabe der Daten stünde in der Norm aber nichts, so der Verwaltungsrechtler. Noch problematischer als die dauerhafte Registrierung sei daher die Übermittlung der Daten an die Polizei und insbesondere den Verfassungsschutz. Denn für Polizei und Verfassungsschutz gilt das „Prinzip der informationellen Trennung“. Das besagt, dass diese nicht beliebig Daten untereinander weitergeben dürfen.
Laut Senat werden die Daten von Demo-Anmelder*innen im Moment nach spätestens fünf Jahren gelöscht. Ausgelöst durch die Anfrage der Linken soll das nun auf ein Jahr herabgesetzt werden. Doch auch diesen Zeitraum hält Clemens Arzt für „absurd“.
Nach der Demo gebe es keinen Grund dafür, die Daten weiter zu speichern. „Ob ein rechtliches Problem aufgetreten ist, sehe ich nach kurzer Zeit“, sagt Arzt. Deshalb sei es „ausreichend und verhältnismäßig“, die Daten für maximal einen Monat zu speichern.
Auch die Landesdatenschutzbeauftragte sieht die Probleme. „Es zeigt sich, dass es Regelungsbedarf gibt“, so Imke Sommer. Eine Lösung hätte sie: „Die Antwort des Senats schreit nach einem bremischen Versammlungsgesetz.“ Seit der Föderalismusreform 2006 hat jedes Bundesland die Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen. „Bremen gehört zu den Ländern, die sich zurücklehnen und das seit 15 Jahren nicht angehen“, sagt Clemens Arzt.
In einem bremischen Versammlungsgesetz könnte man die neuste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einbinden, denn das Bundesgesetz ist „wirklich alt“, sagt die oberste bremische Datenschützerin Sommer. Andernfalls würden Behörden wie das Ordnungsamt einfach zu viele Daten sammeln, auch aus Angst, etwas falsch zu machen.
SPD findet das Problem nicht so wichtig
Ein solches Gesetz ist im Koalitionsvertrag auch geplant. Die Innenbehörde sieht trotzdem erst einmal keinen Handlungsbedarf. Für den Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) habe „das Gesetzgebungsvorhaben derzeit keine Priorität, auch weil die Versammlungsfreiheit durch das existierende Bundesgesetz umfassend gewährleistet ist“, sagt eine Sprecherin. Die jüngeren Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern verfolge das Ressort aber mit Interesse. Berlin etwa hat seit Februar ein eigenes Versammlungsfreiheitsgesetz. Sich daran zu orientieren, befürwortet auch Mustafa Öztürk, der innenpolitische Sprecher der Grünen.
Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Kevin Lenkeit, hat die Novelle keine Priorität: „Für die SPD ist es erst mal wichtig, einen vernünftigen Haushalt aufzustellen, der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst finanziell besser ausstattet.“ Das Anmelder*innen-Daten regelmäßig an das Landesamt für Verfassungsschutz weitergegeben werden findet er „relativ unproblematisch“. Das diene zur Gefährdungsbewertung, denn der Verfassungsschutz habe ja „auch einen anderen Blick“ auf mögliche Gefahren.
Clemens Arzt widerspricht. Auch bei der Gefährdungsbewertung gelten für die Weitergabe an den Verfassungsschutz sehr hohe Hürden, sagt er. Dafür müsse der Bestand der Republik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet sein. „Das ist sie selbst bei einer depperten Querdenker-Demo nicht.“ Der Geheimdienst habe in diesem Segment „herzlich wenig zu suchen“.
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