Es gibt Neuigkeiten zur Repression gegen Leute, die am 5.12.2020 in Bremen gegen das “Querdenken-Bundnis” unterwegs waren: Eine Person erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung.
Wenn ihr auch einen Bußgeldbescheid erhaltet, meldet euch bei uns! Wir empfehlen euch, dagegen Einspruch einzulegen. Dadurch gewinnt ihr auf jeden Fall erstmal Zeit den weiteren Umgang zu planen, ihr könnt den Einspruch später immer noch zurückziehen. Denkt daran: Der formlose Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bußgeldbescheids
(Umschlag behalten!) schriftlich ans Ordnungsamt. Er sollte beinhalten:
– die Anschrift der Person, die Einspruch einlegt
– den Empfänger, also das Ordnungsamt
– Betreff „Einspruch”
– das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
– Datum, Ort und Unterschrift.
Kontaktiert uns per Mail, unseren PGP-Schlüssel findet ihr hier: endofroad.blackblogs.org/ea-bremen
Solidarische Grüße
vom EA Bremen