Nach einem Beschluss des Landgerichtes Bremen von 28.06.2021 stellt die
Bezeichnung von Bullen als „Rassisten“ anläßlich eines
konkreten Einsatzes weder eine Beleidigung noch eine Schmähkritik noch
eine Verletzung der Menschenwürde dar, sondern ist durch die
Meinungsfreiheit geschützt.
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