kopiert aus der taz
Gegen Geldauflage ist das Verfahren gegen die frühere Bremer Bamf-Leiterin eingestellt. Die geforderten 10.000 Euro wurden für sie gesammelt.
Erfolgreich beendet worden ist das Fundraising zugunsten von Ulrike B.: Um die der ehemaligen Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auferlegte Summe von 10.000 Euro aufzufangen, hatte der Arbeitsmarktforscher Matthias Knuth eine Kampagne auf einem Crowdfunding-Portal gestartet.
Ulrike B. stand im Zentrum des sogenannten Bamf-Skandals, bei dem behauptet wurde, es wären in Bremen massenhaft und systematisch rechtswidrige Asylbescheinigungen ausgestellt worden. Die größte Ermittlungsgruppe in der Geschichte des Bundeslandes Bremen hatte ihr nichts derartiges nachweisen können.
Stattdessen streute die Staatsanwaltschaft, angeführt von Janhenning Kuhn, solange ehrenrührige Gerüchte über die Beschuldigte, bis das Verwaltungsgericht diese Tratschsucht unterband. Die Generalstaatsanwältin ermittelt seit April gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt und drei seiner Untergebenen.
Trotzdem hatte Ulrike B. am 20. April aus prozessökonomischen Gründen einer Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen Auflage zugestimmt. Sie ist demnach unschuldig, sofern sie binnen einem halben Jahr 10.000 Euro an die Bremer Landeshauptkasse überweist.
Viel Geld für gute Taten
Eine völlig überzogene Summe, fand nicht nur Knuth: „Der angebliche Bremer ‚BAMF-Skandal‘ bildete 2018 die Begleitmusik zur Verschlechterung des Asylrechts und zur Ablösung der Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“, hatte der Duisburger Uni-Prof seinen Spenden-Aufruf Ende April mit Bezug auf die taz-Berichterstattung begründet.
„Die Leiterin der Bremer Außenstelle wurde mit unbegründeten Vorwürfen verunglimpft und ihres Amtes enthoben. Am Ende des Verfahrens soll die Geschädigte nun auch noch 10.000 Euro dafür bezahlen, dass sie Opfer einer Intrige von Asylgegnern wurde.“ Deren Urheber hatte Knuth im Bundesinnenministerium vermutet.
Das Spendenziel hatte wegen der Gebühren des Portals auf 10.500 Euro hochgesetzt werden müssen: Es wurde um 250 Euro denkbar knapp verfehlt. „Ihre Unterstützung hat mich zutiefst beeindruckt“, teilte nun Ulrike B. an die Adresse der Spender*innen mit.
Die Tatsache, „dass jemand überhaupt auf die Idee eines Fundraising zu meiner Unterstützung gekommen ist“ habe sie sehr überrascht, ebenso wie deren Erfolg: „Ich hätte so etwas nie erwartet“, so Ulrike B., die den Spender*innen „allerherzlichsten Dank“ ausspricht. Gerade weil die drei Jahre der medialen und juristischen Verfolgung „sowohl in persönlicher als auch in finanzieller Hinsicht sehr anstrengend und belastend“ gewesen seien, habe diese Aktion ihr viel bedeutet.
Während bei einem Urteil ein Weg durch die übergeordneten Instanzen möglich gewesen wäre, ist es durch die Einstellung sofort rechtskräftig beendigt: Erst danach aber kann die schwebende disziplinarrechtliche Auseinandersetzung um Ulrike B. wieder aufgenommen werden: Sie betrifft alle Fragen des Auskommens und der Ruhebezüge.
Quelle: taz.de