Erste Verfahrenseinstellung bezüglich der Anti-AfD-Proteste am 17.4.2018

Auch am 17. April 2018 demonstrierten Antifaschist*innen gegen die damals mehr oder weniger wöchentlich stattfindenden Kundgebungen aus dem AfD-Spektrum auf dem Marktplatz. An diesem Termin wurden die Personalien von 48 Personen festgestellt (siehe: http://endofroad.blogsport.de/2018/04/24/post-vom-ea-einladung-an-betroffene-von-repression-wegen-anti-afd-protesten/) und gegen einige wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Teilweise wurden im Anschluss Bußgeldbescheide in Höhe von 108,50 € verschickt. Vereinzelt wurden Verfahren eingestellt, nachdem Leute Akteneinsicht beantragt haben – und wiederum andere erhielten gar keine Post. Gegen die Bußgeldbescheide wurde vielfach Einspruch eingelegt, was nun am vergangenen Mittwoch, 19.6. zu einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht führte.

Die knapp zwanzigminütige Verhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft führte zu einer Einstellung des Verfahrens mit der Übernahme der Gerichtskosten durch die Staatskasse. Wir sehen dies als ein ermunterndes Beispiel, auch mal um Kleinigkeiten zu streiten und nicht sofort klein beizugeben. Solltet ihr die Tage also erneut Amtspost erhalten, legt auch gegen ein Beschlussverfahren fristgerecht! Einspruch ein, dieses würde sonst in eurer Abwesenheit und ohne anwaltliche Verteidigung durchgezogen. Lasst euch nicht einschüchtern.

Kommt weiterhin gerne in unsere Sprechstunde (montags, 19.30 Uhr im Sielwallhaus): Bei Rückfragen, wenn ihr Anwält*innen braucht, oder euch einfach eine solidarische Prozessbegleitung wünscht!

Solidarische Grüße,
euer EA

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.