Sophia hat es voll erwischt. Sie ist EU Bürgerin aus Bulgarien und lebt seit drei Jahren in Deutschland. Aufhalten darf sie sich in Deutschland, da sie während dieser Zeit immer deutlich mehr als 6 Stunden in der Woche gearbeitet hat. Sechs Arbeitsstunden pro Woche gewähren nach deutschem und europäischem Recht den Aufenthalt. Wer weniger oder gar nicht arbeitet, muss das Land verlassen und hat keinen Anspruch auf Hartz IV.
Jetzt wurde sie arbeitslos, bekommt wenig Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt und hat deshalb einen Antrag auf ergänzende Hartz IV Leistungen beim Jobcenter gestellt. Das Jobcenter will nicht zahlen und damit nachträglich die Aufenthaltsberechtigung in Deutschland widerrufen.
Sophias letzter Job war bei einem Subunternehmer. Er bot ihr eine Mindestarbeitszeit von 3 Stunden wöchentlich an, bei dem sie aber deutlich mehr gearbeitet hat. Das Jobcenter stellte im Ablehnungsschreiben fest: „Gemäß den vorliegenden Lohnabrechnungen … haben sie zwischen 62 bis 72 Stunden pro Monat gearbeitet.“ Dies entspricht also 14,4 bis 16,7 Stunden pro Woche.
Das Jobcenter hat noch einen Haken gefunden. Das JC hat festgestellt, dass sie so viel gar nicht arbeiten durfte: “Laut §12 (TzBfG) darf bei einer vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit höchstens 25 Prozent mehr gearbeitet werden. Sie hätten daher höchstens 3,75 Stunden arbeiten dürfen.“ Tja, und das sind nun mal weniger als die nach dem Aufenthaltsrecht geforderten 6 Stunden, meint der Musterbürokrat aus dem Staatsapparat.
In § 12 Teilzeit und Befristungsgesetz heißt es: „(2) Ist für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit … eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen.“
Sophias Arbeitgeber hat also deutlich mehr Arbeitsstunden, zwischen 11 und 13 pro Woche, abgerufen als er durfte. Die Formulierung „Arbeitgeber darf nur bis 25 Prozent abrufen“ sagt schon alles darüber, wer den Gesetzesverstoß begangen hat: Der Unternehmer.
Fakt ist aber; Sophia hat definitiv zwischen 14 und 17 Stunden in der Woche gearbeitet, und die Rechtsprechung in den Arbeitsgerichten geht regelmäßig davon aus, dass die tatsächlichen Verhältnisse für die Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend sind.
Auch das Arbeitsamt zahlt Arbeitslosengeld I, da das Einkommen von Sophia höher als ein Minijob war und somit auch Gelder in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden.
Da wollte sich mal wieder ein obereifriger Staatsdiener Schleimerpunkte sammeln und die internen verschärften Kontrollvorschriften gegenüber EU Bürgern übereifrig umsetzen. War vielleicht noch eine Portion Rassismus dabei? Nicht auszuschließen.
Ein weiteres Beispiel, wie Unternehmer gezielt der deutschen Sprache kaum mächtige EU Bürger*innen ausnehmen und auf jegliche Arbeitsrechte pfeifen. Anschließend setzen die Jobcenter noch eins drauf, glauben den Unternehmern die Gründe bei fristlosen Entlassungen und drehen Gesetzesverstöße der Chefs zu Lasten der Beschäftigten.
So werden Menschen fertig gemacht und ein rechtsfreier Raum in den Arbeitsbeziehungen zu Gunsten der Unternehmen wird geschaffen. Das fördert den Niedriglohn für die Beschäftigten und die Profite für die Unternehmen.
Es spricht viel dafür, dass Karl Marx schon vor langer Zeit Recht hatte: „Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse (Unternehmerschaft) verwaltet.“
BEV