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Die automatische Nummernschilderfassung soll mit einer StPO-Reform bundesweit zur Strafverfolgung zulässig, eine heimliche E-Beschlagnahme möglich werden.
Die Bundesregierung plant eine einheitliche Rechtsgrundlage, mit der die Polizei und andere Sicherheitsbehörden wie der Zoll die automatisierten Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken nutzen können sollen. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur „Fortentwicklung der Strafprozessordnung“ (StPO) gebilligt.
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