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Bereits am 14. Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht die schriftliche Begründung seines am 29. Januar mündlich verkündeten Urteils*1 in Sachen linksunten.indymedia veröffentlicht. Dies wurde jetzt erst – aufgrund einer Presseerklärung der AnwältInnen der damaligen KlägerInnen bekannt. In der Presseerklärung teilen die AnwältInnen zugleich mit, daß sie im Namen ihrer MandantInnen Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil erhoben haben. Soweit – so bereits am 29. Januar nach der mündlichen Verhandlung angekündigt.
Erstaunlich ist allerdings, daß sie folgenden Satz aus der schriftlichen Urteilsbegründung in ihrer Presseerklärung nicht erwähnen: „Regelungsgegenstand des Verbotsbescheids ist nicht das Verbot des unter der Internetadresse ‚linksunten.indymedia.org‘ betriebenen Veröffentlichungs- und Diskussionsportals, sondern das Verbot des dahinter stehenden Personenzusammenschlusses ‚linksunten.indymedia‘ als Organisation […].“ (Textziffer 33; Hervorhebungen hinzugefügt) Continue reading