Warum die Einführung des Begriffs der drohenden Gefahr Grundrechte verletzt
Mittwoch, 23. April 2019 | 18 Uhr | Uni Bremen (GW1, B0080)
Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen Bremen (AKJ) – ja, es gibt ihn wieder! – lädt euch herzlich zu einem Vortrag mit Diskussion über die Reform des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes ein.
Durch die Reform des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes hat der Begriff der „drohenden Gefahr“ Eingang in das Gesetz gefunden. Die Polizeibehörden dürfen seitdem – bei Vorliegen einer „drohenden Gefahr“ – ohne hohe rechtliche Hürden grundrechtseinschränkende Maßnahmen vornehmen. Die Studierenden der PAG Law Clinic der Universität Würzburg haben eine Popularklage ausgearbeitet und eingereicht, in der sie argumentieren, dass dieses Gesetz gegen die Verfassungen des Landes Bayern und der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
In einem Vortrag weden Tim Schilderoth und Louisa Artmann (Uni Würzburg) einen Einblick in die Popularklage geben. Der Fokus wird auf einer rechtsdogmatischen Kritik (Auslegung des geltenden Rechts/herrschende Rechtsauffassung) an dem Begriff der drohenden Gefahr liegen, der anhand der Präventivhaft und der Überwachung von Asylbewerber*innen-Unterkünften problematisiert wird. Im Anschluss werden Nele Austermann und Gianna M. Schlichte (Uni Bremen, FB 6) das Gesetz in die aktuelle bundesweite Gesetzgebungsentwicklung einordnen und die Konsequenzen der Reform, u.a. für das Leben der Asylbewerber*innen und Migrant*innen in den vorgesehenen Unterkünften darstellen. Die beiden eröffnen mit diesem Beitrag eine Diskussion, deren Ziel eine kritische Betrachtung auf juristischer als auch politischer Ebene ist.
Veranstaltet vom AKJ Bremen in Kooperation mit dem ZERP