„Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar.“
Samstag, 26. Januar 2019 | 12 Uhr | Bremer Marktplatz
Bereits am 5. Dezember 2017 forderte die Bremische Bürgerschaft mit einer großen Mehrheit die Abschaffung des §219a. Seither setzt sich der Bremer Senat gemeinsam mit anderen Bundesländern für die Abschaffung des §219a ein. Doch weder im Bundesrat, noch in der Bundesregierung gelang es bisher, die notwendigen Mehrheiten zu organisieren.
Am 12. Dezember 2018 legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU)und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor. Das Papier wurde von vielen Initiativen, Organisationen und Expert*innen aufs Schärfste kritisiert, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei.
Statt §219a StGB zu streichen soll eine Studie zur „Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen“ in Auftrag gegeben werden. Bereits vorliegende Studien aber zeigen, dass das gesellschaftliche Stigma,
mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt.
Wir lehnen diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordern weiterhin die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch.
Unterstützen Sie die Streichung des §219a