Ein neues Gesetz verbietet den Einsatz von Stachelhalsbändern, die auch für Polizeihunde genutzt werden. Die Gewerkschaft der Bremer Polizei fordert eine Ausnahmeregel – die Innenbehörde erteilt eine Absage.
Die Hundestaffel der Bremer Polizei ist größtenteils nicht mehr einsatzfähig. Grund dafür ist eine neue Bestimmung der Tierschutz-Hundeverordnung, die Anfang des Jahres bundesweit in Kraft getreten ist. Die Neuregelung verbietet den Einsatz von Stachelhalsbändern – dabei handelt es sich um sogenannte Korrekturhalsbänder, mit denen Hunden unerwünschtes Verhalten abgewöhnt werden soll. Diese Halsbänder wurden bislang auch von der Hundestaffel der Bremer Polizei genutzt und gelten dort als alternativlos. Seit Jahresbeginn haben die 13 Hunde kaum etwas zu tun.
Lüder Fasche, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bremen, fordert eine Ausnahmeregelung für Polizeihunde. Ähnliche Vorstöße gibt es bereits aus anderen Bundesländern. Niedersachsen will sich auf Bundesebene für eine Sonderregel einsetzen. „Aus anderen Landesbezirken haben wir erfahren, dass Bremen sich als einziges Bundesland in der zuständigen Kommission gegen eine Sonderregelung ausgesprochen haben soll. Wir haben Zweifel, ob die Interessen des Tierschutzes hier auch ausreichend gegen die unserer Kollegen abgewogen worden sind“, so Fasche. Der Verzicht auf Hunde könne „in Zeiten höchster Einsatzbelastung“ mit einer zunehmenden Gefährdung der Kollegen und Kolleginnen einhergehen.
Quelle: weser-kurier