In einer Rundmail erklärte der Bremer AfD-Politiker Gerald Höns, dass beim Kulturverein Zucker Straftäter aktiv sind. Vor dem Landgericht Bremen unterlag Höns nun dem Verein.
Die Äußerungen über den Verein Zucker, die der Waller AfD-Beiratspolitiker Gerald Höns unter anderem im April 2018 über einen E-Mail-Verteiler an eine unbekannte Anzahl von Empfängern verschickt hatte, waren rechtswidrig: Das hat am Donnerstag das Landgericht Bremen entschieden. Der AfD-Politiker muss nun die Verfahrenskosten tragen.
Höns hatte nach Ansicht der Richter in der bewusst mehrdeutig formulierten Rundmail impliziert, dass sich unter den Mitgliedern des Kulturvereins Straftäter und Brandstifter befinden – ohne hierfür allerdings konkrete Beweise vorlegen zu können. Dem Vorstand des Zucker e.V., der daraufhin einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht hatte, gab die Vorsitzende Richterin nun Recht.
„Abgeschrieben“? Aus dem Weser Gemschier?
Leute! Da fehlen Quellen!!!