Digitale Veranstaltung: Rechter Terror? Zur Serie von Brandanschlägen im Bremer Umland

Dienstag, 30 März 2021 | 18:00 – 20:00 Uhr | Online

Zwischen Februar und Oktober 2020 verübten mutmaßliche Rechtsextremist*innen im Bremer Umland drei Brandanschläge auf Restaurants von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte: in Syke, in Gnarrenburg und in Ganderkesee. Für die Betroffene haben diese Anschläge schwerwiegende Folgen. Ihre aufgebauten Existenzen wurden zerstört. Insbesonderse die hinterlassenen Symbole an den Tatorten weisen auf eine rechte Tatmotivation hin. Auch durch das jeweils identische Vorgehen ist von einer Brandanschlagsserie auszugehen. Dennoch gehen die Ermittlungsbehörden nicht konsequent von rechten Motiven und einer rechtsextremen Anschlagsserie aus.

In der digitalen Diskussion werden wir mit Expert*innen über den Ermittlungsstand und die notwendigen Konsequenzen diskutieren: Warum müssen die Ermittlungen gebündelt werden? Welche rechten Netzwerke bestehen vor Ort und wie kann die Zivilgesellschaft gestärkt werden? Welche Aufgaben hat die Landespolitik angesichts der Zunahme rechter Gewalt?

Eine (digitale) Podiumsdiskussion mit:

Heike Kleffner, Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

Jan Krieger, Mobile Beratung Niedersachsen gegen Rechtsextremismus für Demokratie

Andrea Röpke, Journalistin

Moderation: Olaf Kretschmer, NDR

mit O-Tönen von Betroffenen

Die Zugangsdaten für die digitale Veranstaltung folgen.

Eine Veranstaltung in Kooperation von: Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus für Demokratie Niedersachsen, Betroffenenberatung Niedersachsen, Flüchtlingsrat Niedersachsen und Seebrücke Niedersachsen, gefördert vom Bundesminsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“.
Einlassvorbehalt

Für Menschen, die einen Ort suchen, an dem sie ihre rassistischen, sexistischen, homophoben oder anderweitig menschenverachtenden Ansichten verbreiten können, ist bei der Veranstaltung kein Platz.

Die Veranstalter*innen behalten sich vor, den Teilnehmer*innenkreis der Veranstaltung einzuschränken und von ihrem „digitalen Hausrecht“ Gebrauch zu machen.

Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, sexistische, nationalistische, militaristische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.

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