„Polizeigewalt: Bremer Landgericht verhängt erneut Haftstrafe“

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Landgericht verurteilt Polizisten zu 15 Monaten Haft auf Bewährung // Mann hatte 2013 Unschuldigen brutal zusammengeschlagen // Schuld des Angeklagten stand bereits fest

Ein Polizist ist in einem Berufungsprozess am Landgericht Bremen zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bereits 2013 hatte er während eines Einsatzes einen völlig Unschuldigen schwer misshandelt. Zuvor war der Fall bereits am Amtsgericht, am Landgericht und am Oberlandesgericht verhandelt worden.

Die Schuld des Angeklagten stand bereits fest. In der vierten Instanz vor dem Landgericht ging es lediglich um die Höhe der Strafe. Der angeklagte Polizist hatte sein Opfer im Mai 2013 nach eigener Aussage fälschlich für einen Einbrecher gehalten. Bei der Festnahme brach der Beamte dem am Boden liegenden Mann mit schweren Faustschlägen das Jochbein sowie weitere Gesichtsknochen.

Polizist könnte Beamtenstatus verlieren

Der Angeklagte habe „brutal und grundlos“ gehandelt, begründete der Richter sein Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung im Amt. Dagegen kann der Polizist jetzt erneut Revision beim Oberlandesgericht einlegen. Sollte das Urteil allerdings rechtskräftig werden, würde der Polizist automatisch seinen Beamtenstatus verlieren.

2015 war der Polizist ebenfalls zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Strafmaß hatte das Oberlandesgericht aber zurückgewiesen, da die Richter in der damaligen Begründung, der Täter habe dem Ansehen der Polizei geschadet, eine unzulässige Doppelbestrafung gesehen hatten.

Quelle: butenunbinnen.de

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