Zweite Verfahrenseinstellung bezüglich der Anti-AfD-Proteste am 17.4.2018

Bewährte Taktik: Keine Aussage bei Polizei und Justiz

Am Mittwoch, 11.09., kam es am Bremer Amtsgericht, in Anwesenheit einer größeren Supporter*innengruppe, zu einer weiteren Verhandlung gegen einen Bremer Antifaschisten im Kontext der Gegenkundgebung zu “Kandel ist überall”. Der Vorwurf lautete Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und wurde begründet mit dem angeblichen Nichtbefolgen einer Aufforderung, sich an einen bestimmten Ort zu begeben. (Wer etwas zur ersten Verfahrenseinstellung und den knapp 50 Verfahren im Allgemeinen (nach)lesen möchte: HIER
Kam das erste Verfahren gänzlich ohne Zeug*innen aus, so waren im zweiten Verfahren zwei Cops als Zeugen geladen. Beide Zeugen glänzten durch Unwissenheit, verdrehte Erinnerungen, Verweise auf Allgemeinplätze, Vermutungen und dem Eingeständnis einer “gemeinsamen Vorbereitung” der Aussage.

In dem Verfahren wurde zudem deutlich, dass die Cops während der massenhaften Identitätsfeststellungen keine Zuordnungen von konkreten Personen zu entsprechenden Orten dokumentiert haben. Für die Verfahren ist die Frage nach Ort und Uhrzeit der Identitätsfeststellung allerdings entscheidend. Der Ort, weil die Cops teilweise willkürlich kleine Grüppchen von Menschen als Gegendemonstrant*innen kategorisierten und die Uhrzeit, weil eben nicht gewährleistet wurde, dass die lustig knisternden Lautsprecherdurchsagen – die der eine Cop übrigens auf Nachfrage ebenfalls nicht verstehen konnte – auch von später dazugekommenden Menschen wahrgenommen werden konnten. Das Verfahren wurde aufgrund dieser Ansammlung von Ungenauigkeiten eingestellt und der Staat trägt die gesamten Kosten (Im ersten Verfahren übernahm der Staat zwar die Verfahrens- aber nicht die Anwält*innenkosten).

Also, ob auf der Straße oder vorm Gericht, lassen wir uns nicht einschüchtern! Und zu guter letzt verweisen wir auf unsere Sprechstunde: Jeden Montag, 19.30 Uhr im Sielwallhaus.

Solidarische Grüße vom Bremer EA

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