Gerichtsstreit um Meinungsfreiheit: AStA verliert gegen Hochschule

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2016 hatte der AStA gegen die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr protestiert. Die Hochschule hatte damals ein Transparent verboten und jetzt vor Gericht Recht bekommen.

Das Bremer Verwaltungsgericht hat am Freitag im Streit um ein Plakat zwischen der Hochschule und dem Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zugunsten der Hochschule entschieden. Der AStA hatte aus Unmut über eine Kooperation der Bundeswehr mit der Hochschule ein Transparent mit der Aufschrift „Wir bilden zum Töten aus“ an einem Uni-Gebäude angebracht. Unterschrieben war dieser Satz mit der Hochschule Bremen selbst. Diese ließ das Plakat abnehmen – nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes zur Recht.

Die Hochschule habe damals angemessen von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht, urteilten das Gericht. Unter anderem weil auf dem Plakat die Logos der Einrichtung und der Bundeswehr zu sehen waren. „Sie würden es sicherlich auch nicht witzig finden, wenn die Bundeswehr ein Banner mit dem Logo des AStA aufhängt“, sagte die Richterin. Darüber hinaus habe die Hochschule das Recht, sich Transparente zur Freigabe vorlegen zu lassen. Der AStA sieht darin die Meinungsfreiheit der Studierenden eingeschränkt. Er ließ offen, ob er gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vorgeht.

Streit um Kooperation mit der Bundeswehr

Hochschule und Bundeswehr hatten sich damals dazu entschlossen, Studienplätze im dualen „Internationalen Frauenstudiengang Informatik“ speziell der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Dafür erhielt die Hochschule 120.000 Euro von der Bundeswehr.

Nach Ansicht der AStA-Mitglieder verstößt diese Kooperation gegen die Zivilklausel des bremischen Hochschulgesetzes: Diese besagt, dass Studium, Lehre und Forschung an bremischen Hochschulen ausschließlich friedlichen Zielen dienen sollen. Die Hochschule widerspricht: „Studenten, die uns von der Bundeswehr vermittelt werden, arbeiten ausschließlich im zivilen Bereich und übernehmen Verwaltungsaufgaben mit hohem IT-Bedarf“, so der Sprecher der Hochschule Bremen, Ulrich Berlin: „Wir bilden Mitnichten zum Töten aus.“ Es gäbe lediglich administrative Absprachen, keine inhaltlichen Anpassungen des Lehrplans der Studentinnen mit der Bundeswehr.

AStA-Protest eskaliert

Der AStA protestierte: Um ihre Meinung deutlich zu machen, wurde das rund 2-Meter x 1,5-Meter große Transparent aufgehängt. Die Folge: Das Hochschulrektorat untersagte das Transparent und drohte mit einem Zwangsgeld. Berlin: „Für uns als staatliche Dienststelle sind gesetzliche Regelungen maßgeblich. Die Hochschulleitung unterdrückt nicht die Meinungsfreiheit. Das ist totaler Quatsch“, führt er aus und verweist auf das Hausrecht der Hochschule, dass bei der Rektorin liegt. Weiter erklärt er: „Wir sind eine staatliche Dienststelle und keine Institution, die eine bestimmte Weltanschauung vertritt.“

Damit sah sich der AStA in seiner Meinungsfreiheit beschränkt und reichte im März 2017 Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Diese Klage wurde von den aktuellen AStA-Vorständen „solidarisch weitergeführt und unterstützt“, so Luna Grommes und Joana Hawner aus dem aktuellen AStA-Vorstand. Die Vorstandsmitglieder wissen, dass sie die Zivilklausel nicht anfechten können, wollen aber weiterhin ihre Meinung äußern können. Seit der Untersagung hätte die Transpi-Kultur in den vergangenen Jahren stark gelitten, berichtet Hawner: „Wenn wir etwas aufhängen wollen, dann schwingt immer mit: Was ist, wenn die Hochschule uns unsere Meinung wieder verbietet?“, so Joana Hawner.

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