„Rot-grün-rot beschließt neues Polizeigesetz für Bremen“

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Bürgerschaft verabschiedet mit rot-grün-roter Mehrheit neues Polizeigesetz // Polizisten erhalten mehr Befugnisse und sollen mehr kontrolliert werden // Kritik aus der Opposition und von der Polizeigewerkschaft

Bremens Polizeibeamte müssen künftig schriftlich begründen, warum sie eine Person kontrolliert haben.

Die Bremische Bürgerschaft hat am Donnerstag mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition das neue Polizeigesetz beschlossen. Die Opposition hatte geschlossen dagegen gestimmt. „Ich bin froh, dass die Debatte heute nach drei Jahren beendet ist“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in der Plenarsitzung. Die Gesetzesnovelle hatte jahrelang für politischen Streit gesorgt. Die Polizei darf künftig mehr Orte im Land Bremen per Video überwachen als bisher. Auch sogenannte Body-Cams dürfen verstärkt zum Einsatz kommen. Außerdem darf die Polizei zur Gefahrenabwehr auch präventiv Telefone abhören oder SMS mitlesen – also schon bevor eine Straftat tatsächlich passiert.

Mit der Neuerung soll es außerdem künftig einen Polizei-Beauftragten geben, der Einsätze auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann. Zudem müssen Polizistinnen und Polizisten ab September kommenden Jahres schriftlich begründen, warum sie eine Person kontrolliert haben.

Die Opposition lehnt die Gesetzesnovelle ab. Sie spreche den Polizisten das Misstrauen aus, kritisierte der CDU-Abgeordnete Marco Lübke. Die neue Pflicht zur Ausstellung von Kontrollquittungen für kontrollierte Personen durch die Beamten sei falsch und sinnfrei und bei Großlagen kaum umsetzbar. Es bringe aber erheblich mehr Bürokratie, so Lübke. Die FDP forderte, das Polizeigesetz „einzustampfen und neu zu machen“.

Der SPD-Innenexperte Kevin Lenkeit verteidigte die Novelle. Sie sei weder ein „Anti-Polizeigesetz“ noch ein fauler Kompromiss, sondern vielmehr eine gesunde Abwägung zwischen polizeilichen Eingriffsrechten und bürgerlichen Freiheitsrechten. Der Abgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut), der selbst Bundespolizist ist, nannte das Gesetz ein stumpfes Schwert im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bleibe das Gesetz zehn Jahre hinter der Entwicklung zurück. Die sogenannte Quellen-TKÜ, mit der verschlüsselte Nachrichten über Whatsapp oder andere Messenger kontrolliert werden könnten, sei nicht in das Polizeigesetz aufgenommen worden, kritisierte Timke.

Quelle: butenunbinnen.de

siehe auch
butenunbinnen: Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Bremer Polizeigesetzes
Weser Kurier: Das bedeutet das neue Bremer Polizeigesetz
taz: Geplantes Polizeigesetz in Bremen

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