Berufungsverfahren gegen Patrick: Freispruch bestätigt!

Heute, am 24. Januar 2019, hatte der Bremer NoG20 Aktivist Patrick seinen Berufungstermin am Sievekingplatz. Es gab angeblich neue Videobeweise für die Vorwürfe des schweren Landfriedensbruchs, des Widerstands gegen und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchte schwere Körperverletzung. Am 14. Juni 2018 hatte der erste Prozesstermin vor dem Amtsgericht Altona stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft forderte damals 1 Jahr und 4 Monate ohne Bewährung, die Verteidigung Freispruch. Der Richter entschied auf Freispruch, da die vorgeworfenen Taten anhand des Videomaterials nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten und die Zeugenaussagen des einzigen Belastungszeugens, eines Cops aus Berlin, widersprüchlich waren. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Berufung eingelegt, mit der Begründung, das Gericht habe überzogene Anforderungen an die Beweisführung gehabt und die Staatsanwaltschaft halte den Zeugen jedoch für glaubhaft.
Doch auch das nun zusätzlich beigebrachte Videomaterial zeigte keine der vom Zeugen geschilderten Szenen, der Cop widersprach sich auch diesmal mehrfach und hatte große Erinnerungslücken. Schließlich verzichtete das Gericht auf die Befragung zweier weiterer Zeugen, die bei der Festnahme dabei gewesen waren, und die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück. Damit ist der Freispruch aus erster Instanz bestätigt, die Kosten der Berufung trägt die Staatskasse.

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