Streit um Bremer Pastor Latzel: Martini-Gemeinde bereitet Abspaltung vor

kopiert aus der Kreiszeitung

Die Gemeinde des vorläufig des Dienstes enthobenen Pastors Olaf Latzel bereitet sich auf eine Trennung von der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) vor.

Mit einer großflächigen Farbattacke haben Unbekannte die Fassade der Martinikirche verschandelt.

Der Konvent der St.-Martini-Gemeinde habe seinen Vorstand beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um einen entsprechenden Beschluss in einer Sondersitzung fassen zu können. So steht es in einem Beschlusspapier auf der Webseite der Innenstadt-Gemeinde.

Das Bremer Amtsgericht hatte Pastor Latzel im November vorigen Jahres wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt (Az: 96 Ds 225 Js 26577/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzel Berufung eingelegt hat. Bis zu einer – wann auch immer zu erwartenden – endgültigen Entscheidung enthob ihn die Kirchenleitung des Dienstes; ein kirchliches Disziplinarverfahren ruht.

Nach Auffassung des Amtsgerichts hatte der Theologe in einem sogenannten „Eheseminar“ im Oktober 2019 zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Im Verlauf des Seminars warnte er unter anderem, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“.
Gemeinde will Latzel zur Not selbst einstellen

Im aktuellen Beschluss stellt sich der Konvent von St. Martini einmal mehr hinter Latzel. Ausdrücklich bestätigt er die Berufung Latzels zum Pastor der Gemeinde. Weiter heißt es: „Die Berufung der Gemeinde gilt auch für den Fall, dass die Wiedereinsetzung des Pastors durch den Kirchenausschuss nicht oder in einem nicht überschaubaren Zeitraum erfolgen sollte. Für diesen Notfall fasst der Konvent den Beschluss, den Pastor durch die Gemeinde selbst anzustellen.“ Latzel habe aus Sicht des Konvents in „seinen Äußerungen zur praktizierten Homosexualität auf dem Eheseminar in keiner Weise gegen die aus seiner Ordination bestehenden Pflichten verstoßen“. Mit seiner Lehre habe der Pastor seine Verpflichtungen erfüllt.

Nach der Bremer Kirchenverfassung kann die Gemeinde das „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ gegenüber der Gesamtkirche erklären. Die Gemeinde wäre dann nicht mehr in der Synode vertreten, die in Bremen Kirchentag heißt. Außerdem wäre sie losgelöst von den Einrichtungen und Ordnungen der Bremischen Evangelischen Kirche.

Quelle: kreiszeitung.de

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